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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 1 R 242/14   

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https://dejure.org/2015,102788
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 1 R 242/14 (https://dejure.org/2015,102788)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.11.2015 - L 1 R 242/14 (https://dejure.org/2015,102788)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. November 2015 - L 1 R 242/14 (https://dejure.org/2015,102788)
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  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 1 R 242/14
    Auch diese haben in der Regel ein bestimmtes Leistungsprofil und enthalten typische, vom Versicherten zu bewältigende Kernaufgaben und Verrichtungsmerkmale, die sich nicht auf bestimme Ausbildungsinhalte beziehen, aber durch die konkrete Tätigkeiten vorgegeben werden und die praktisch erworbene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse verlangen (BSG SozR 4-2600 § 10 Nr. 2 Rdnr. 19).

    Der Begriff der im Gesetz nicht definierten Erwerbsfähigkeit ist als Fähigkeit des Versicherten zu verstehen, seinen bisherigen Beruf oder seine bisherige Tätigkeit weiter ausüben zu können; nicht hingegen sind die Kriterien anwendbar, die für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung maßgebend sind (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 11.05.2011, B 5 R 54/10 R, juris Rdnr. 46; Urteil vom 17.10.2006, B 5 RJ 15/05 R, juris Rdnr. 17).

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 1 R 242/14
    Entscheidend ist dabei, ob der Versicherte unabhängig von den Besonderheiten des gerade innegehaltenen Arbeitsplatzes den typischen Anforderungen des ausgeübten Berufs noch nachkommen kann (BSGE 104, 294 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 9 Rdnr. 29; Günniker, Hauck/Haines, Gesetzliche Rentenversicherung, Stand: April 2015, § 10 Rdnr. 3).

    Zu prüfen ist, ob der Versicherte unabhängig von den Besonderheiten des gerade innegehaltenen Arbeitsplatzes den typischen Anforderungen des ausgeübten Berufs noch nachkommen kann (BSG, Urteil vom 20.10.2009, B 5 R 44/08 R, juris Rdnr. 29).

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 1 R 242/14
    Der Begriff der im Gesetz nicht definierten Erwerbsfähigkeit ist als Fähigkeit des Versicherten zu verstehen, seinen bisherigen Beruf oder seine bisherige Tätigkeit weiter ausüben zu können; nicht hingegen sind die Kriterien anwendbar, die für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung maßgebend sind (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 11.05.2011, B 5 R 54/10 R, juris Rdnr. 46; Urteil vom 17.10.2006, B 5 RJ 15/05 R, juris Rdnr. 17).
  • BSG, 11.02.2015 - B 13 R 15/13 R

    Ausführungen der Widerspruchsbehörde zu Ermessensgründen - bindende Wirkung nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 1 R 242/14
    Nur ausnahmsweise ist die Beklagte zu einer bestimmten Entscheidung verpflichtet, nämlich dann, wenn jede andere Entscheidung fehlerhaft wäre (so genannte Ermessensreduzierung auf Null, vgl. dazu zB BSG, Urteil vom 11.02.2015, B 13 R 15/13 R ,juris Rdnr. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2015 - L 7 R 911/15

    Anspruch auf Bewilligung einer stationären Leistung zur medizinischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 1 R 242/14
    Der geltend gemachte Anspruch auf Bewilligung einer stationären Maßnahme setzt also voraus, dass die Beklagte zwingend eine solche stationäre Heilmaßnahme hätte bewilligen müssen und jede andere Entscheidung, insbesondere auch die Gewährung von ambulanten Maßnahmen, rechtswidrig gewesen wäre (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom15.10.2015, L 7 R 911/15, juris Rdnr. 31 mwN).
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